Rechtliches

Gesamtschweizerisch geregelt

Die wichtigsten rechtlichen Regelungen zum Umgang mit Abfällen sind im Umweltschutzgesetz (USG) und im Gewässerschutzgesetz (GSchG) festgehalten und werden in diversen Verordnungen präzisiert. Die bedeutendsten sind die Abfallverordnung (VVEA) sowie die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA). Die VVEA trat 2016 in Kraft. Sie löste die Technische Verordnung über Abfälle (TVA) ab, die rund 25 Jahre lang für die umweltgerechte Verwertung und Entsorgung von Abfällen und den Aufbau der notwendigen Infrastruktur massgebend war. Im Vergleich zur TVA fokussiert die VVEA stärker auf die Nutzung der Ressourcen:

  • Erneuerbare und nicht erneuerbare Rohstoffe müssen nachhaltig genutzt werden.
  • Umweltbelastungen müssen verringert werden.
  • Der Rohstoffverbrauch wird reduziert, indem Kreisläufe noch besser geschlossen und gleichzeitig Schadstoffe aussortiert werden.
  • Schadstoffemissionen in die Umwelt werden weiter gesenkt, wo dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist.
  • Die Entsorgungssicherheit bleibt gewährleistet.

Die eidgenössischen Gesetze und Verordnungen werden durch diverse kantonale Regelungen weiter ausgeführt. Diese berücksichtigen auch die spezifischen regionalen Aspekte.

Abfallpolitik des Bundes

Wegleitend für die Abfallpolitik des Bundes waren das «Leitbild für die schweizerische Abfallwirtschaft» (1986) und das «Abfallkonzept für die Schweiz» (1992). Letzteres stützt sich auf die politischen, naturwissenschaftlich-technischen und ökonomischen Grundsätze und Zielsetzungen ab, die im Leitbild beschrieben sind. Das Abfallleitbild wurde mittlerweile den aktuellen Gegebenheiten angepasst und auf einen neuen Zeithorizont 2020 ausgerichtet. Die Eckpunkte dazu sind im Bericht «Nachhaltige Rohstoffnutzung und Abfallentsorgung – Grundlagen für die Gestaltung der zukünftigen Politik des Bundes» des Bundesamts für Umwelt (BAFU) von 2006 definiert.

Die schweizerische Abfallwirtschaft ist Bestandteil einer nachhaltigen und umfassenden Ressourcenpolitik und ein gut funktionierendes System mit öffentlichen und privaten Akteuren. Rohstoffe sind knapp und teuer, weshalb die noch offenen Stoffkreisläufe geschlossen werden müssen. Zum Ausdruck kommt dies auch im Bericht «Grüne Wirtschaft – Massnahmen des Bundes für eine ressourcenschonende, zukunftsfähige Schweiz» des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) von 2006. Demnach will der Bund bestehende Initiativen fördern, das Engagement von Unternehmen und Gesellschaft unterstützen sowie Erkenntnisse nutzbar machen, um die Ressourcen noch besser schonen zu können.