Standortsuche
Klar geregelter Ablauf
Die generelle Vorgehensweise bei der Standortsuche und Standortevaluation richtet sich nach einem Verfahren, das vom Regierungsrat bereits 1998 festgelegt worden ist. Damit ist sichergestellt, dass eine umfassende Abklärung aller theoretisch möglichen Standorte innerhalb einer bestimmten Region stattgefunden hat. Vereinfacht kann gesagt werden, dass vom «Groben» zum «Feinen» vorgegangen wird.
Ausschlusskriterien
Grundlage für den Start der Standortsuche bildet der sogenannte «Negativplan». Mit Hilfe folgender Kriterien werden jene Gebiete ausgeschieden, die für den Betrieb einer Deponie grundsätzlich nicht in Frage kommen:
- Baugebiete, Bauland
- Puffer von 300 Metern um ein Baugebiet herum (Überschneidungen im Einzelfall zu prüfen)
- Grundwasserschutzzonen S1 (Trinkwasserfassung), S2 (engere Schutzzone um eine Trinkwasserfassung), S3 (weitere Schutzzone um eine Trinkwasserfassung)
- Naturschutzgebiete von kantonaler und nationaler Bedeutung
Erste Auswahlphase
In der Grobevaluation werden die verbleibenden möglichen Standorte auf folgende weiteren Ausschlusskriterien geprüft und bewertet:
- Gefährdung von nutzbarem Grundwasser (Gewässerschutzbereich Au)
- Grössere Oberflächengewässer
- Überschwemmungsgebiet
- Stabilitätsprobleme
- Keine Sickerwasserleitung im freien Gefälle möglich
- Wohngebäude im Perimeter
- Gasleitungen im Perimeter
- Erschliessung nur über Gemeindestrassen durch Wohngebiet möglich
- Spezielle Ausschlussgründe (im Einzelfall zu prüfen)
Zweite Auswahlphase
Die Vorselektion führt zu einer erste Rangliste der verbleibenden Standorte. In der abschliessenden Feinevaluation werden die zehn bis 15 bestgeeigneten Standorte aufgrund von folgenden, unterschiedlich gewichteten Aspekten betrachtet:
- Geologie
- Hydrogeologie
- Natur-, Landschafts- und Kulturgüterschutz
- Grundnutzung Wald
- Grundnutzung Landwirtschaft
- Erholung
- Siedlung und Erschliessung
- Deponietechnik
Kantonaler Richtplan (KRIP)
Die Feinevaluation liefert als Resultat eine Rangliste der besten Eignungen. Sie ist Grundlage für den Vorschlag, den der Regierungsrat dem Landrat zur Festsetzung von konkreten Deponiestandorten im kantonalen Richtplan unterbreitet.