Deponietechnik
Ausgereifte Technologie, moderne Anlagen
Eine heutige, moderne Deponie vom Typ A oder B ist nicht mehr mit den Abfallablagerungsstellen zu vergleichen, in welchen man bis in die 1980er Jahre Abfälle «entsorgt» hat. Bei einer heutigen Deponie handelt es sich um eine komplexe bauliche und technische Anlage, die der umweltgerechten Deponierung von Abfällen dient.
Bauabfälle sind nicht oder nur wenig belastet mit Schadstoffen. Für ihre Ablagerung auf Deponien des Typs A oder B gelten deshalb bautechnisch deutlich tiefere Anforderungen als an Deponien vom Typ C, D und E.
Zusammenspiel von Standort, Technologie und Abfällen
Die Umweltschutzgesetzgebung und insbesondere die Abfallverordnung (VVEA) umfassen detaillierte Vorgaben zur Standortwahl, zum Bau und zur Technik, zum Betrieb sowie zum Abschluss, der Nachsorge und der Überwachung (siehe insbesondere Anhänge 2 und 5 VVEA). Durch die Standortwahl, die geeignete Deponietechnik und die Art und Schadstoffbelastung der abgelagerten Abfälle kann das Risiko einer Deponie minimiert werden.
Ein Multibarrierekonzept zur Sicherung von Deponieanlagen
Um die Belastungen für die Umwelt zu minimieren, werden moderne Deponien gemäss einem Multibarrierenkonzept gebaut und betrieben. Mehrere Sicherungen sind unabhängig voneinander redundant vorhanden, um Schäden auch dann noch zu verhindern, wenn eine Barriere versagen sollte.
1. Barriere: Standortauswahl
Der Standort wird nach einer geeigneten Geologie und Hydrogeologie gewählt und darf nicht im Bereich bekannter Naturgefahren liegen (Hochwasser- oder Erdrutschgebiete). Die Standortwahl entspricht der äusseren Sicherheit einer Deponie.
2. Barriere: Deponietechnik
Zur Deponietechnik zählen alle baulichen Einrichtungen. Sie sorgen beispielsweise dafür, dass Sickerwasser gefasst und abgeleitet wird. Den baulichen Einrichtungen zugerechnet werden auch die Vorbereitung und Stabilisierung der Deponiesohle und ein stabiler Aufbau des Deponiekörpers. Als Bauwerk ist er so zu konzipieren und zu errichten, dass Niederschlagswasser abfliesst, sich keine Stauhorizonte im Deponiekörper bilden und dessen geotechnische Stabilität auch langfristig gewährleistet ist.
3. Barriere: Abgelagerte Abfälle
Die dritte Barriere einer Deponie kann als innere Sicherheit betrachtet werden. Auf einer Deponie dürfen nur jene Abfälle abgelagert werden, die für den entsprechenden Deponietyp in Abfallart und Schadstoffgehalt zugelassen sind. Davon unabhängig muss auch ihr Einbau in den Deponiekörper möglich sein. Aus Gründen der Stabilität kann zum Beispiel nicht an jede Stelle im Deponiekörper sehr feinkörniges Material (zum Beispiel Lehm) eingebracht werden.
Einrichtungen und Infrastruktur
Zu einer Deponie gehören auch Einrichtungen und Infrastrukturbauwerke, die direkt oder indirekt dem Betrieb der Anlage dienen. Dazu gehören beispielsweise:
- Informationsschilder,
um über die Anlage zu informieren - Abschrankungen,
welche die Zufahrt zur Deponie ausserhalb der Öffnungszeiten verhindern - Bürocontainer oder Gebäude
zur Durchführung der Eingangskontrolle - LKW-Waage
zur Erfassung der Masse der angelieferten Abfälle und - Betriebsgebäude
zur Dokumentation der Anlieferungen und zur Überwachung der Deponie.